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Freilauf in NRW

Freilauf in NRW 

Wann und wo muss mein Hund an die Leine? Darf er im Wald frei laufen? Oder im Park? Es herrscht viel Verwirrung, denn gleich mehrere Gesetze regeln den Freilauf von Hunden in NRW. Dabei unterscheidet man in NRW verschiedene "Arten" von Hunden. Eine Zusammenfassung. 


Vier verschiedene Hundegruppen

Das Landeshundegesetz NRW teilt Hunde in 4 verschiedene Gruppen auf:


  •  Hunde (alle Hunde, unabhängig davon, ob sie zu einer der nachfolgenden Gruppen gehören)
  • Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm und/oder einem Gewicht von mehr als 20 kg (sogenannte 40/20er-Hunde)
  • Hunde bestimmter Rassen, für die strengere Auflagen gelten. (Eine Auflistung der betroffenen Rassen finden Sie am Ende dieses Artikels) 
  • Gefährliche Hunde. Hierbei handelt es sich um einige Hunderassen, die der Gesetzgeber per se für gefährlich hält (sogenannte Kampfhunde, eine Auflistung der betroffenen Rassen finden Sie am Ende dieses Artikels), sowie Hunde, die sich im im Einzelfall als gefährlich erwiesen haben (Beißer, Wilderer u. Ä.)
Nachfolgend geht es auschließlich um die Hunde der ersten und zweiten Gruppe. Wenn Sie einen Hund der dritten und vierten Kategorie haben (siehe Rasseliste weiter unten), informieren Sie sich bitte eingehend über die für diese Hunde bestehenden Regelungen.


Gesetzliche Grundlagen

Das Führen von Hunden wird in NRW von verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, sowie Verordnungen und Landschaftsplänen geregelt

  • Landeshundegesetz NRW (LHG)
  • Bundeswaldgesetz (BWaldG)
  • Landesforstgesetz (LFoG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Landschaftsgesetz NRW (LG NW)
    (seit 2017 abgelöst d. d. Landesnaturschutzgesetz NRW - LNatSchG NRW)
  • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
  • Landschaftspläne (LP)
sowie eventuell Stadt- und Gemeindeordnungen. Deren Berücksichtigung würde hier jedoch zu weit führen.


Innerorts 

Innerhalb der geschlossenen Bebauung müssen Hunde über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Körpergewicht angeleint geführt werden (LHG) In Anlagen (z. B. Parks, Erholungsanlagen) müssen alle Hunde angeleint werden (LHG) In Bereichen mit erhöhtem Personenverkehr wie z. B. Fußgängerzonen, Bahnhöfe u. Ä. dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden (LHG) Bei Volksfesten, Festumzügen, Demonstrationen, Kundgebungen u. Ä. müssen Hunde an die Leine (LHG)


Außerorts

  • In Wald und Feldflur dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen, wenn sie sich in Sicht- und Rufweite des Hundeführers befinden und zuverlässig gehorchen (Wege sind mind. 3,50 Meter breit, oder mit festen Baustoffen befestigt, oder als ständig genutzte Fahrwege erkennbar. Alles andere sind keine Wege und der Hund muss an die Leine!) (LJG-NRW, LFoG, LNatSchG NRW)
  • In Anlagen (Freizeitanlagen, Badeseen u. Ä.) müssen Hunde angeleint geführt werden (LHG)
  • In Naturschutzgebieten herrscht immer Leinenzwang. Ausnahmen sind theoretisch möglich, aber es sind mir keine bekannt (BNatSchG, LNatSchG NRW, LP) 
  • Felder, Äcker und landwirtschaftlich genutzte Wiesen dürfen weder von Menschen noch von Hunden betreten werden, sofern keine Genehmigung des Grundeigentümers bzw Pächters vorliegt. Falls eine Genehmigung des Eigentümers/Pächters vorliegt, müssen Hunde dennoch angeleint bleiben. Hier greift dann wieder die Regelung, nach der Hunde nur auf Wegen frei laufen dürfen (siehe oben, LJG-NRW, LFoG, LNatSchG NRW)
  • ACHTUNG: In Jagdbezirken (also nahezu überall in der unbebauten Landschaft) dürfen Hunde, die Wild verfolgen, abgeschossen werden (BJagdG, LJG-NRW)
  • Achtung, wichtige Neuerung ab 2017: Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes wird ein allgemeiner Leinenzwang für Hunde in Europäischen Vogelschutzgebieten vom 1. März bis 31. Juli wirksam (§52, Abs. 2, Nr. 5).


Rasselisten


Rasseliste nach §3 (3) Landeshundegesetz NRW (gefährliche Hunde):

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier Bullterrier
  • Bullterrier
  • sowie Mischlinge aus einer oder mehrerer dieser Rassen

Rasseliste nach §10 Landeshundegesetz NRW (Hunde bestimmter Rassen):
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie Mischlinge aus einer oder mehrerer dieser Rassen
Für das Halten und Führen dieser Hunde gelten verschärfte Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich beim Veterinär- oder Ordnungsamt.


Wichtiger Hinweis!

Obwohl dieser Überblick sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt wurde, kann ich keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Informieren Sie sich deshalb immer bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt!